AGB

ParkDa24 – Parken am Flughafen Frankfurt/Main

1 Widerrufsbelehrung und -recht

Widerrufsrecht

Dem Kunden wird ein Rücktrittsrecht unter den nachfolgenden Bedingungen eingeräumt.

Der Kunde kann jederzeit bis zum Beginn 24h vor der vereinbarten Mietzeit schriftlich von dem Vertrag zurücktreten.

Parkda24
Inh: Mehmet Özyigit
Willhelm-Fay-Str gegenüber 30 (Flurscheideweg 70)
65936 Frankfurt am Main

Tel: +49 152 57 53 97 91

Email: info[at]Parkda24.de
Bitte ersetzen Sie den Einschub „[at]“ durch das von Ihrem Emailprogramm vorgegebene Sonderzeichen, in der Regel „@“.

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem Beginn des Datums, an dem die vereinbarte Mietzeit beginnt, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei.

Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde an Parkda24 50% der vereinbarten Entgelt zu leisten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass Parkda24 kein oder ein niedrigerer Schaden als die geforderte Rücktrittspauschale entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt
maximal die Höhe des vereinbarten Entgelts.

Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

Ihr Parkda24

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
Parkda24
Willhelm-Fay-Str gegenüber 30 (Flurscheideweg 70)
65936 Frankfurt am Main

Tel: +49 152 57 53 97 91

Email: info[at]Parkda24.de
(Bitte ersetzen Sie den Einschub „[at]“ durch das von Ihrem Emailprogramm vorgegebene Sonderzeichen, in der Regel „@“.)

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

  • Gebucht am
  • Name des/der Kunden
  • Anschrift des/der Kunden
  • Unterschrift des/der Kunden (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes bitte streichen

Ende der Widerrufsbelehrung

2 Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen Ihnen und Parkda24 kommt nach den allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen zustande. Die Internetseite von Parkda24 unter www.parkda24.de und die dort angebotenen Inhalte stellen noch kein verbindliches Angebot des Abschlusses eines Vertrags dar, welches Sie annehmen könnten. Buchen Sie auf der Internetseite www.parkda24.de eine Leistung, ist Ihre Erklärung das Angebot zum Abschluss eines Vertrags. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung des Vertragsschlusses durch Parkda24 zustande.

Der Vertrag kann nach Maßgabe der vorstehend unter 1 dargestellten Hinweise von Ihnen widerrufen werden, wenn Sie bei Abschluss des Vertrags als Verbraucher gemäß § 13 BGB handeln. Verbraucher gemäß § 13 BGB sind solche Personen, die den Vertrag zu einem oder mehreren Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

2.1 Individualvereinbarungen

Haben Sie mit einem Vertreter von Parkda24 Vereinbarungen über die Leistungen, die geforderten Preise oder die Umstände der Leistungserbringung (einschließlich der Haftung) getroffen, gehen diese Vereinbarungen den in diesen AGB vorgesehenen Regelungen vor.

2.2 Vertreter von Parkda24

Mehmet Özyigit

Sonstige von Parkda24 beschäftigte Personen, insbesondere Personen, die von Parkda24 auf dem Betriebsgelände unter der Adresse Willhelm-Fay-Str. gegenüber 30 (Flurscheideweg) (im Folgenden: „Betriebsgelände“) beschäftigt werden, verfügen über Vertretungsmacht für Parkda24 lediglich in dem folgenden Umfang:

  • Entgegennahme von Entgelten als Erfüllungsleistung
  • Vereinbarung der Miete des Parkplatzes gemäß Ziffer 1.1 der Leistungsbeschreibung für einen PKW mit einer Länge von mehr als 5,0m gegen gesondertes Entgelt und gemäß der Bestimmungen dieser AGB
  • Vereinbarung der Erbringung des Shuttleservice für mehr als 4 Personen gemäß Ziffer 1.2 der Leistungsbeschreibung gegen gesondertes Entgelt und gemäß der Bestimmungen dieser AGB
  • Transport von Sperrgepäck gemäß Ziffer 1.2 der Leistungsbeschreibung gegen gesondertes Entgelt und gemäß der Bestimmungen dieser AGB

3 Leistungen

Soweit Sie keine Individualvereinbarung gemäß 2.1 dieser AGB getroffen haben, erbringt Parkda24 die Leistungen gemäß der Leistungsbeschreibung von Parkda24 und dieser Ziffer 3 der AGB. Die Leistungsbeschreibung wird in diesem Fall Vertragsbestandteil.

3.1 Leistungen von Parkda24

3.1 Die Verpflichtungen von Parkda24 sind in der Leistungsbeschreibung für den jeweiligen Vertragsgegenstand beschrieben. Vertragsgegenstand ist entweder die Leistung „Parkplatz“ oder die Leistung „Valet Service“.

Soweit die weiteren Leistungen

  • Vereinbarung der Miete des Parkplatzes gemäß Ziffer 1.1 der Leistungsbeschreibung für einen PKW mit einer Länge von mehr als 5,00m gegen gesondertes Entgelt und gemäß der Bestimmungen dieser AGB
  • Vereinbarung der Erbringung des Shuttleservice für mehr als 4 Personen gemäß Ziffer 1.2 der Leistungsbeschreibung gegen gesondertes Entgelt und gemäß der Bestimmungen dieser AGB
  • Transport von Sperrgepäck gemäß Ziffer 1.2 der Leistungsbeschreibung gegen gesondertes Entgelt und gemäß der Bestimmungen dieser AGB

vereinbart worden sind, gelten die Bestimmungen der Leistungsbeschreibung sowie die Bestimmungen dieser AGB.

3.1 Ihre Leistungen

Sie sind verpflichtet, an den Leistungen von Parkda24 gemäß dieser Bestimmung mitzuwirken:

3.2.1 Zulassung und Fahrtüchtigkeit Ihres PKW

Für sämtliche Leistungen gemäß der Leistungsbeschreibung ist es Voraussetzung, dass Ihr PKW für die Dauer der Leistung gemäß den Regelungen der  Straßenverkehrszulassungsverordnung zugelassen und fahrtüchtig ist. Dies umfasst im Falle der Dienstleistung „Parkplatz“ die gesamte Dauer des Parkens des PKW auf dem Betriebsgelände, im Falle der Dienstleistung „Valet Service“ den Zeitraum von Abholung bis Bereitstellung Ihres PKW.

Sie verpflichten sich, die Zulassung und Fahrtüchtigkeit Ihres PKW im oben genannten Umfang sicherzustellen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind Beschädigungen, die durch Parkda24 oder Erfüllungsgehilfen von Parkda24 schuldhaft verursacht wurden.

Sie sind verpflichtet, Parkda24 bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung „Valet Service“ einen Autoschlüssel, der das Öffnen und Fahren Ihres PKWs ermöglicht, sowie die Zulassungsbescheinigung Teil II zu übergeben. Im Falle der Inanspruchnahme der Dienstleistung „Parkplatz“ sind Sie verpflichtet Parkda24 auf Aufforderung einen Autoschlüssel, der das Öffnen und Fahren Ihres PKWs ermöglicht, zu übergeben. Parkda24 wird Ihren PKW im Rahmen der Dienstleistung „Parkplatz“ nur auf dem Betriebsgelände und im Rahmen der Dienstleistung „Valet Service“ nur auf dem Betriebsgelände und bei der Abholung und Bereitstellung Ihres PKW bewegen. Sie sind verpflichtet, hierzu Ihr Einverständnis zu erklären.

3.2.2 Verfügungsberechtigung

Sie sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Sie mit Ihrem PKW die Leistungen von Parkda24 in Anspruch nehmen dürfen, auch bezüglich der Rechte Dritter.

3.2.3 Sicherheit Ihres PKW

Sie sind verpflichtet, sicherzustellen, dass von Ihrem PKW keine Umweltgefahren ausgehen. Insbesondere sind Sie verpflichtet, die Leck- und Auslaufsicherheit Ihres PKWs bezüglich Kraftstoffen, Kühlmitteln, hydraulischen Flüssigkeiten und Reinigungsflüssigkeiten sicherzustellen. Sie sind verpflichtet, die elektrische Sicherheit und Sicherheit gegen Brandgefahren Ihres PKW zu prüfen und sicherzustellen, dass Ihr PKW keine Brände verursacht und von ihm keine elektrischen Gefahren ausgehen.

3.2.4 Verhalten auf dem Betriebsgelände

Das Veranstalten von Rennen auf dem Betriebsgelände ist untersagt. Auf dem Betriebsgelände gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h. Sie sind verpflichtet, diese Höchstgeschwindigkeit einzuhalten. Des weiteren sind Sie verpflichtet, die aufgestellten Schilder als Verkehrshinweise zu befolgen. Sie sind verpflichtet, Ihr Fahrzeug so auf dem Betriebsgelände zu bewegen, dass Sachen und Personen nicht auf Grund Ihres Verschuldens beschädigt oder verletzt werden. Die Regelungen der Straßenverkehrsordnung über die Regelung des Verkehrs – z.B. Vorfahrt, Verkehrshinweise etc. – gelten entsprechend.

Im Rahmen der Inanspruchnahme der Dienstleistung „Parkplatz“ sind Sie verpflichtet, Ihren PKW ausschließlich auf dem zugewiesenen Parkplatz abzustellen. Mehrere Parkplätze, Verkehrsflächen oder andere Flächen des Betriebsgeländes dürfen Sie – vorbehaltlich einer anderweitigen Individualvereinbarung – nicht zum Parken Ihres Fahrzeugs verwenden.

3.2.5 Ausgeschlossene Gegenstände und Handlungen

Das Verbringen folgender Gegenstände auf das Betriebsgelände ist untersagt:

  • Sprengstoffe
  • Waffen
  • Betäubungsmittel
  • Tiere oder Pflanzen geschützter Arten
  • strahlende Stoffe oder chemische Gefahrstoffe
  • Stoffe, deren Lagerung einer besonderen behördlichen Erlaubnis bedürfen
  • nicht verkehrsfähige Gegenstände
  • gestohlene oder geraubte Gegenstände
  • Gegenstände, die der polizeilichen Beschlagnahme oder einer zollrechtlichen Beschlagnahme unterliegen oder für die diese angeordnet werden kann
  • unverzollte Waren
  • Kraftstoff in einer Menge, die den Tankinhalt des PKW zuzüglich 10l übersteigt
  • wegen Brandgefährlichkeit Alkohol in einer Menge, die 5l Reinalkohol übersteigt
  • Butangas, Propangas, Wasserstoff, Sauerstoff, Acetylen, Chlorgas, Kohlendioxid oder sonstige unter Druck gelagerte Gase
  • Chemische Reagenzien, von denen eine Gefahr für Sachen und/oder Menschen ausgeht.

Der Verbleib von Insassen im geparkten PKW – Menschen oder Tiere – ist untersagt. Parkda24 ist berechtigt, staatlichen Behörden Zugang zu dem PKW zu verschaffen.

3.2.6 Keine Untervermietung

Sie sind nicht berechtigt, den Parkplatz durch Untervermietung Dritten zur Verfügung zu stellen, eine entsprechende Erlaubnis wird von Parkda24 versagt.

3.2.7 Übernahme des PKW zum Ende der Mietzeit

Sie sind verpflichtet, Ihren PKW zum Ende der vereinbarten Mietzeit auf dem Betriebsgelände abzuholen und vom Betriebsgelände zu entfernen. Bei Verspätungen sind sie verpflichtet Parkda24 über ihre Verspätung zu informieren und die geplante Ankunft uns mitzuteilen. Parkda24 ist berechtigt, nach Ablauf der Mietzeit Ihren PKW vom Betriebsgelände zu entfernen und diese ihnen in Rechnung zu stellen zzgl. werden eine Aufwandspauschale in Höhe von 100,00 Euro berechnet. Andernfalls wird nach Absprache für eine Überschreitung der Mietzeit Schadenersatz in Höhe von 10,00 Euro pro Tag  berechnet werden.

4 Entgelte

Für die Inanspruchnahme der Leistungen sind Sie zur Entrichtung der vereinbarten Entgelte verpflichtet. Parkda24 verfügt über eine veröffentlichte Preisliste, die regelmäßig aktualisiert wird. Soweit keine Individualvereinbarungen gem. Ziffer 2.1 dieser AGB getroffen worden sind, gelten die in der Preisliste veröffentlichten Preise für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen.

4.1 Fälligkeit bei Buchung bei Parkda24

Haben Sie sich zur Buchung der Internetseite www.parkda24.de bedient oder den Vertrag mit Parkda24 ohne Nutzung eines anderen Anbieters geschlossen, werden Ihre Zahlungsverpflichtungen wie folgt fällig:

  • Dienstleistung „Parkplatz“: Mit Ankunft auf dem Betriebsgelände
  • Vereinbarung der Miete des Parkplatzes gemäß Ziffer 1.1 der Leistungsbeschreibung für einen PKW mit einer Länge von mehr als 5,00m gegen gesondertes Entgelt und gemäß der Bestimmungen dieser AGB: Mit Ankunft auf dem Betriebsgelände
  • Vereinbarung der Erbringung des Shuttleservice für mehr als 4 Personen gemäß Ziffer 1.2 der Leistungsbeschreibung gegen gesondertes Entgelt und gemäß der Bestimmungen dieser AGB: Mit Ankunft auf dem Betriebsgelände
  • Transport von Sperrgepäck gemäß Ziffer 1.2 der Leistungsbeschreibung gegen gesondertes Entgelt und gemäß der Bestimmungen dieser AGB: Mit Ankunft auf dem Betriebsgelände
  • Dienstleistung „Valet Service“: Mit Abholung Ihres PKW.

4.2 Fälligkeit bei Buchung bei einem anderen Anbieter

Die Fälligkeit richtet sich nach Ihrer Vereinbarung mit dem jeweiligen anderen Anbieter.

4.3 Verzug

Kommen Sie mit Ihren Verpflichtungen gegenüber Parkda24 in Verzug, ist Parkda24 berechtigt, die gesetzlichen Verzugsfolgen geltend zu machen.

4.4 Pfandrecht

Parkda24 ist berechtigt, das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht und das gesetzliche Pfandrecht wegen der Forderungen von Parkda24 aus dem Mietverhältnis an Ihrem PKW geltend zu machen. Für den Fall des Verzugs oder wenn Sie und der Halter nicht mehr ermittelt werden können, ist Parkda24 zur Verwertung des Pfandrechts nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, frühestens allerdings einen 6 Wochen nach der Androhung der Verwertung des Pfands.

5 Stornierung

Zusätzlich zu Ihnen zustehenden Widerrufsrechten räumt Ihnen Parkda24 das Recht ein, eine gebuchte Dienstleistung zu stornieren. Die Stornierung erfolgt per Email oder per Fax durch Mitteilung der Stornierung und der den Auftrag bezeichnenden Angaben an:

Parkda24
Willhelm-Fay-Str gegenüber 30 (Flurscheideweg)
65936 Frankfurt

Tek: +49 1525 753 9791
Email: info[at]Parkda24.de
(Bitte ersetzen Sie den Einschub „[at]“ durch das von Ihrem Emailprogramm vorgegebene Sonderzeichen, in der Regel „@“.)

Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor dem Beginn des Datums, an dem die vereinbarte Mietzeit beginnt, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei.

Erfolgt der Rücktritt später, hat der Kunde an Parkda24 50% der vereinbarten Entgelt zu leisten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass Parkda24 kein oder ein niedrigerer Schaden als die geforderte Rücktrittspauschale entstanden ist. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt
maximal die Höhe des vereinbarten Entgelts.

Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

6 Haftung Parkda24

6.1 Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen

Die Inanspruchnahme von Dienstleitungen und weiteren Angeboten von Parkda24 erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.

Parkda24 haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für

  • die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten von Parkda24;
  • die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit auf Grund Verschuldens von Parkda24;
  • die Haftungstatbestände des Produkthaftungsgesetzes;
  • den Verzug von Parkda24, wenn ein Liefertermin fix vereinbart worden ist;
  • die Verletzung einer von Parkda24 übernommenen Garantie;
  • die Nichterreichung eines vereinbarten und durch Parkda24 herbeizuführenden Leistungserfolgs;
  • den Eintritt eines Beschaffungsrisikos, das Parkda24 übernommen hat.

Parkda24 haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Parkda24 sowie auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Parkda24 beruhen. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung von Parkda24 bei grober Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

– Parkda24 haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Parkda24 schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung von Parkda24 auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

– Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsschluss entstanden sind.

– Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung von Parkda24 ausgeschlossen. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass Parkda24 nicht für Glasschäden am Fahrzeug des Kunden haftet. Kleinere Schäden am Fahrzeug werden vor Abgabe des Fahrzeugs nicht dokumentiert, so dass hier ebenfalls eine Haftung der Parkda24 ausgeschlossen ist. Insoweit obliegt es dem Kunden vor Abgabe des Fahrzeuges an die Parkda24 kleinere Schäden am Fahrzeug zu dokumentieren (per Foto o.ä.).

– Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände von Parkda24 verbrachte Fahrzeug verursacht werden.

– Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfall im Voraus an Parkda24 ab, soweit Parkda24 ein Schaden entstanden ist.

Parkda24 haftet zudem nicht für Brandschäden oder Diebstahl des Fahrzeuges während der vereinbarten Parkdauer.

In keinem Fall haftet Parkda24 für Schäden am Fahrzeug, die durch Unwetter, wie Hagelschäden, Tornados, Erdbeben, Flutkatastrophen und jede weitere Umweltkatastrophe entstanden sind.

In keinem Fall haftet Parkda24 für den Fahrer bzw. Kunden auf dem Parkplatzgelände verursachte Unfälle mit Sach- und /oder Personenschäden.

Für Schäden, die während der Autofahrt passieren, die der Umwelt zu Schulden kommen, haftet nicht Parkda24, wie z.B. Reifenschaden, die durch Nägel oder Steinschlag entstehen.

Das Abstellen des Fahrzeuges auf einem der von Parkda24 bereitgestellten Parkplätze erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden.

Parkda24  haftet nicht für Gegenstände im Fahrzeug, insbesondere Bargeld, Banknoten, Urkunden etc, die der Kunde im Fahrzeug zurücklässt,
auch nicht im Valet-Service.

Bei Schäden, die in der Serviceleistung Hol- und Bring Service (Valetparking) am Frankfurt Flughafen getätigt werden, sind bei jeglichen Schadenfällen ausschließlich über die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugbesitzers zu agieren.

Parkda24 haftet nicht für Gegenstände, insbesondere Bargeld, Banknoten, Urkunden etc. die der Kunde im Fahrzeug zurücklässt.

Der Kunde haftet für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden an Rechtsgütern von Parkda24 oder Dritter auf dem Betriebsgelände von Parkda24 sowie für Schäden, die durch von ihm auf das Betriebsgelände von Parkda24 verbrachte Personen oder Sachen verursacht werden.

Unabhängig vom Verschulden haftet der Kunde für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf dem Betriebsgelände von Parkda24 verbrachte Fahrzeug verursacht werden (z.B. Ölverlust, Explosion). Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht in dem Zustandsbericht über das Fahrzeug aufgenommen worden sind oder  bislang unbekannt waren.

Das Abstellen des Fahrzeuges auf einem der von Parkda24 bereitgestellten Parkplätze erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden. Parkda24 übernimmt keinerlei Haftung für den Fall, dass an einem abgestellten PKW während der Parkdauer ein Schaden verursacht wird. Parkda24 haftet zudem nicht für Brandschäden oder Diebstahl des Fahrzeuges während der vereinbarten Parkdauer. In keinem Fall haftet Parkda24 für vom Fahrer bzw. Kunden auf dem Parkplatzgelände verursachte Unfälle mit Sach-und/oder Personenschäden. Parkda24 übernimmt darüber hinaus keine Haftung für Schäden an Gepäckstücken des Kunden, die auf dem Firmengelände oder im Verlauf des durchgeführten Shuttle-Service auftreten.

Parkda24 übernimmt keine Haftung bei der Abgabe von Schlüsseln durch den Kunden, sowie keinerlei Haftung für Schaden am Fahrzeug, Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen.

6.2 Sonstige Haftung

Soweit Parkda24 nicht bereits nach der vorstehenden Ziffer 6.1 haftet, haftet Parkda24 für die Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf deren Erfüllung Sie vertrauen dürfen – dies beinhaltet insbesondere die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Hauptpflichten von Parkda24 – der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

6.3 Erfüllungsgehilfen

Parkda24 haftet nach den vorstehenden Bestimmungen auch für das Verhalten der Erfüllungsgehilfen von Parkda24, insbesondere für deren Verschulden.

6.4 Haftungsausschluss

Soweit Parkda24 nicht nach den vorstehenden Ziffern 6.1 bis 6.3 haftet, ist die Haftung von Parkda24 ausgeschlossen.

Ebenso stellt der Kunde Parkda24 frei, bei Schäden höherer Gewalt sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare Naturkräfte. Ein Ersatzanspruch des Kunden auf Minderung oder Schadenersatz entfällt dann, wenn dieser den Schaden zwecks Schadensfeststellung nicht unverzüglich und noch vor Verlassen des Betriebsgeländes dem Aufsichtspersonal gemeldet hat. Parkda24 haftet nicht für Beschädigung und Zerstörung von Kraftfahrzeugen einschließlich deren Inhalte und Ladungen, die durch Handlungen Dritter, z. B. durch andere Mieter oder sonstigen Personen, verursacht worden sind. Dies gilt auch für Entwendungen und Abhandenkommen von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugteilen, Fahrzeuginhalt und Fahrzeugladung (z. B. Autoradio, Autotelefon, persönliche Wertgegenstände, Computer, Fotoausrüstung, Sportausrüstung und ähnliches). Beschädigungen sind dem Personal
unverzüglich mitzuteilen.
Parkda24 ist mit größter Sorgfalt bemüht, den Kunden rechtzeitig zu einer mitgeteilten Abflugzeit zum Flughafen Frankfurt zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft ist nicht Vertragsgegenstand. Schadenersatzansprüche, insbesondere solche aus nicht erreichten Abflügen und sonstigen verpassten Terminen, sind ausgeschlossen

7 Mietvertrag, Valet- Service

Parkda24 bietet Fluggästen des Flughafens Frankfurt am Main die Möglichkeit, ihr übergebenes Fahrzeug auf dem von Parkda24 betriebenen Parkplatz (Willhelm-Fay-Str gegenüber 30 (Flurscheideweg 70) 65936 Frankfurt am Main) gegen Entgelt abzustellen und den von Parkda24 eingerichteten Valet-Service zum Flughafen Frankfurt am Main und zurück zu nutzen. Parkda24 ist mit größter Sorgfalt bemüht, das Fahrzeug des Kunden rechtzeitig zu einer mitgeteilten Abflugzeit zum Flughafen zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft am Flughafen ist jedoch kein Vertragsgegenstand. Daher übernimmt die Parkda24 keine Haftung für die rechtzeitige Verbringung der Fahrzeuge des Kunden zum Flughafen Frankfurt. Eine Haftung für Schäden am Fahrzeug bei Nutzung des Valet-Service ist ausgeschlossen.

Mit der Annahme einer Stellplatz-Buchungsanfrage durch Parkda24 kommt zwischen dem Kunden und Parkda24 ein Mietverhältnis zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand dieses Vertrages. Parkda24 übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die von dem Kunden eingebrachten Sachen.

Parkda24 ist verpflichtet, dem Kunden für die vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellplätze zur Verfügung zu stellen. Es besteht kein Anspruch
des Kunden auf einen bestimmten Stellplatz zu stellen, es sei denn es handelt sich um eine Dauermiete, so wird dem Kunden ein fester Parkplatz zugewiesen.

Parkda24 steht wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden zu. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf  unbestimmte Zeit ein (Ausschluss der Fiktion des §545 BGB). Parkda24 kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine  Entschädigung in Höhe des Entgeltes verlangen, das für eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts verlangt werden könnte; die weiteren Ansprüche von Parkda24 bleiben hiervon unberührt. Insbesondere ist Parkda24 berechtigt, das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit vom Betriebsgelände von Parkda24 auf Kosten des Kunden zu entfernen oder entfernen zu lassen. Andernfalls wird nach Absprache für eine Überschreitung der Mietzeit Schadenersatz in Höhe von 10,00 Euro pro Tag berechnet werden. Parkda24 kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges ohne vorherige Zahlung des Rechnungspreises verweigern.

Valet Service: Das Kundenfahrzeug wird durch einen Mitarbeiter von Parkda24 am Flughafen- Terminal am vereinbarten Ort entgegengenommen und auf dem Betriebsgelände oder vom Betriebsgelände zum Flughafen an den vereinbarten Ort gebracht. Voraussetzung dafür ist, dass das abgestellte Fahrzeug verkehrssicher, haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen und mit einer gültigen amtlichen Prüfplakette versehen ist. Andernfalls ist  Parkda24 berechtigt, die Annahme des Fahrzeuges zu verweigern und der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Zudem wird empfohlen, den Ersatzschlüssel des Fahrzeuges mitzunehmen.

Bei der Übernahme bzw. Rückgabe während unserer Nachtzeiten wird dem Kunden ein Nachtzuschlag von 40€ berechnet. Sollte der Kunde bei seinem Abflug, sowie bei seiner Rückgabe in unseren Nachtzeiten den Service Parkda24 benötigen, wird dieser Zuschlag nur einmal berechnet. Die Nachtzeiten von Parkda24 sind von 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr.

Da Parkda24 mehrere Parkflächen im Raum des Flughafen Frankfurt besitzt, kann die gefahrene Kilometerzahl aufgrund dieser Tatsache bzw. bei Vollbelegung durch das Durchführen von Umparkmaßnahmen von der angegebenen Kilometerzahl auf unserer Website abweichen. Eine gefahrene Kilometerzahl von höchstens 40 km liegt hier im Toleranzbereich und ist vom Kunden zu akzeptieren.

8 Ihre Haftung

Ihre Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9 Streitbeilegungsverfahren

Parkda24 nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren teil.