Bitte beachten Sie, dass bis zum 15 Juni 2020 ein Einreiseverbot für Non-EU-Bürger besteht. Deutsche Staatsangehörige sind von dieser Regelung nicht betroffen. Staatsangehörigen von EU-Staaten sowie deren Familienangehörige und Staatsangehörigen aus Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sowie deren Familienangehörigen wird die Einreise zum Zwecke der Durchreise in den Heimatstaat gestattet. Gleiches gilt für Drittstaatsangehörige mit längerfristigem Aufenthaltsrecht (Aufenthaltstitel oder längerfristiges Visum) in einem EU-Staat und den zuvor genannten Staaten. Drittstaatsangehörige, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden an der Grenze zurückgewiesen, wenn kein dringender Einreisegrund vorliegt. Reisende sind gebeten, dass bei Vorliegen eines dringenden Einreisegrundes entsprechende Nachweise mitzuführen, aus denen sich die Notwendigkeit des Grenzübertritts ergibt.

Die vorübergehenden Grenzkontrollen zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Coronavirus (Covid-19) sind auf den innereuropäischen Luftverkehr ausgeweitet. An den Grenzen zu Frankreich, Österreich und der Schweiz wird er eine Verlängerung der vorläufigen Binnengrenzkontrollen zunächst bis zum 15. Juni 2020 angeordnet. Dasselbe gilt für die luftseitigen Grenzen zu Italien und Spanien. An der Grenze zu Luxemburg enden die Binnengrenzkontrollen mit Ablauf des 15. Mai 2020. 

(Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, letzte Aktualisierung: 26.05.2020)

(Quelle: Flughafen Frankfurt am Main 26.05.2020)